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Mandanteninformation / Februar 2024

Trends und Tipps zum Einheitlichen Patentgericht

Mittlerweile können wir nach sieben Monaten Nutzung der Verfahren am Einheitlichen Patentgericht (EPG) auf bereits mehr als 200 Fälle blicken, wobei mehr als drei Viertel der Fälle im Zusammenhang mit Verletzungsklagen und Nichtigkeitswiderklagen anhängig sind. Dabei setzen vorrangig deutsche Lokalkammern, wie München gefolgt von Mannheim und Düsseldorf, Maßstäbe bei der Etablierung der Rechtsprechung. Deutschland behält somit seine Vorreiterrolle in Patentstreitverfahren, wobei München seine Relevanz deutlich ausbaut.

Auch wenn Patentverletzungsstreitigkeiten vorrangig in den Bereichen Elektronik / Telekommunikation und Life Sciences geführt werden, so sind auch andere Technologien, z.B. Drucken und Lagern, aber auch Haushaltsgegenstände relevant.

Die aktuellen Daten zeigen, dass die meisten Kläger in Patentstreitsachen ihren Hauptsitz gleichermaßen in Japan, den USA sowie der Region der Mitgliedsstaaten des EPG haben. Dachte man ursprünglich, es würden vorrangig vermeintliche Patentverletzer aus China mit Klagen am EPG überzogen, so zeigt sich nun, dass die meisten Beklagten überraschenderweise ihren Hauptsitz in Europa gefolgt von den USA und China haben.

Damit wird das Einheitspatentsystem derzeit hauptsächlich genutzt, um Patentstreitigkeiten zwischen europäischen Firmen zu regeln. Gerade vor dem Hintergrund, dass die bisherige Rechtsprechung am EPG kaum Fristverlängerungen zulässt, empfehlen wir unseren Mandanten, sich frühzeitig auf mögliche Patentverletzungsklagen einschließlich Nichtigkeitswiderklagen vorzubereiten.

Fragen?

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gerne an Ute Feldmann.