AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Grundlage einer Mandatierung von Prinz & Partner sind unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche wir hier abruf- und speicherbar für Sie bereithalten. Wir weisen ausdrücklich auf die darin vorgesehenen Haftungsbeschränkungen hin. 

  1. Für den Inhalt und Umfang der von Prinz & Partner zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. Zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen aller Art ist Prinz & Partner nur dann verpflichtet, wenn die Kanzlei einen darauf gerichteten Auftrag erhalten und angenommen hat.

  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei mündlichen oder fernmündlichen Auskünften und Erklärungen von erheblicher rechtlicher oder wirtschaftlicher Bedeutung eine schriftliche Bestätigung zu verlangen. Andernfalls kann er sich auf die Verbindlichkeit der Auskunft oder Erklärung nicht berufen.

  3. Die Haftung von Prinz & Partner gegenüber dem Auftraggeber aus dem Mandatsverhältnis beschränkt sich bei einfacher Fahrlässigkeit für jeden einzelnen Schadensfall auf € 10.000.000,00 (Euro zehn Millionen). Die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist nicht beschränkt.

  4. Die Verpflichtung der Beauftragten zur Aufbewahrung und Herausgabe von Handakten erlischt drei Jahre nach der Beendigung des Auftrags.

  5. Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungsfrist gilt, verjähren die Ansprüche gegen die Beauftragten drei Jahre nach der Beendigung des Auftrags. Der Auftrag gilt spätestens mit der Übersendung der letzten Vergütungsberechnung als beendet.

  6. Im Falle einer Streitigkeit zwischen einem unserer Patent- oder Rechtsanwälte und einem Auftraggeber sind wir zu einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
     
  7. Auf alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mandatsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.