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14. September 2023 / München

Kompaktseminar „Arbeitnehmererfinderrecht international“

Erfindungen werden zunehmend in internationalen Teams gemeinsam gemacht. Dabei sind die Erfinder oft in verschiedenen Firmen oder Tochtergesellschaften angestellt. Wer meldet wo an, wer zahlt an wen Erfindervergütung?

Eine andere Konstellation: Ihre Firma hat eine ausländische Firma übernommen und nun kommt es bei diesen Firmen zu ersten Erfindungen, die Sie betreuen müssen.

Was müssen Sie in der Patentabteilung beachten? Dürfen Sie auf die deutsche Muttergesellschaft allein anmelden? Brauchen Sie hierfür eine Foreign Filing License und wie einfach und schnell können Sie diese erlangen? Was kann passieren, wenn Sie diese nicht beantragen?

Was ist mit den Erfindern im Ausland? Müssen diese Erfindervergütung erhalten und gibt es ähnliche Verpflichtungen zur späteren Freigabe wie in Deutschland? Wie berechnet man Erfindervergütung üblicherweise in einzelnen Ländern oder kann ich die Erfinder im Ausland pauschal vergüten?

All diese keinesfalls trivialen Fragen werden in unserem Kompaktseminar von Spezialisten aus 10 Ländern beantwortet.

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