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Mandanteninformation / Februar 2024

Gesetzesänderungen im Ausland

China

Am 20. Januar 2024 traten in China kurzfristig für die Praxis wesentliche Gesetzesänderungen in Kraft.

Unter Angabe von Gründen kann jetzt 14 Monate nach dem Prioritätstag (also nicht 12 Monate) eine Anmeldung in China unter Inanspruchnahme der Priorität eingereicht werden. Es müssen keine besonderen Umstände vorliegen.

Um den Missbrauch durch chinesische Anmeldungen/Patente einzudämmen, die Kopien von Unterlagen oder von ausländischen Patentanmeldungen der Konkurrenz darstellen, kann eine Anmeldung/ein Patent wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben zurückgewiesen bzw. widerrufen werden.

Die verzögerte Prüfung bei Patenten kann jetzt um ein, zwei oder drei Jahre, bei Gebrauchsmustern um ein Jahr und bei Designs um bis zu drei Jahren beantragt werden, wobei der Antrag auch wieder zurückgenommen werden kann.

Wie in den USA laufen chinesische Patente zukünftig auf Antrag länger, wenn das Prüfungsverfahren ungewöhnlich langsam auf Seiten des Patentamts von statten ging (Erteilung später als vier Jahre nach Anmeldung oder drei Jahre nach Stellung des Prüfungsantrags).

Großbritannien

Für Marken und Designs sollten unbedingt UK-Inlandsvertreter bestellt sein, denn seit 1. Januar 2024 wird bei einem Angriff gegen eine Marke/ein Design zwar dem Inhaber oder früheren Vertreter außerhalb Großbritanniens eine Nachricht übersandt, wird daraufhin jedoch nicht innerhalb von nur einem Monat ein Inlandsvertreter bestellt, wird die Marke/das Design gelöscht.

Italien

Doppelschutz durch ein nationales italienisches Patent und ein paralleles europäisches Patent ist nun möglich. Nachdem das Italienische Patent- und Markenamt bezüglich Klarheit und ursprünglicher Offenbarung weniger formalistisch als das EPA ist, ist es für wichtige Erfindungen anzuraten, parallel in Italien eine nationale Patentanmeldung zu positionieren. Eine PCT-Anmeldung lässt sich z.B. direkt in eine nationale italienische Anmeldung (und auch parallel in eine EP-Anmeldung) überführen.

Fragen?

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gerne an Thomas Kitzhofer.