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Mandanteninformation / Februar 2019

BREXIT – was ist zu tun?

Ein ungeregelter BREXIT zum 29. März 2019 scheint immer wahrscheinlicher. Es stellt sich die Frage: Was passiert, wenn es bis zum Austrittsdatum des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union keine Einigung zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union geben wird?

Ob Handlungsbedarf besteht und wie Sie bestmöglich vorgehen, erfahren Sie in unserem Informationsschreiben, das Sie hier als pdf herunterladen können.