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Mandanteninformation / Februar 2013

Übereinkommen über einheitliches Patentgericht unterzeichnet

Das EU-Einheitspatentsystem nimmt weiter Gestalt an. Am 19. Februar 2013 wurde das Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht unterzeichnet. Um in Kraft zu treten, muss es nun von mindestens 13 teilnehmenden Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ratifiziert werden, darunter Großbritannien, Frankreich und Deutschland.

Mit dem einheitlichen Patentgericht werden Sie Ihre bisherigen und zukünftig erteilten EP-Patente und auch die in Kürze verfügbaren EU-Patente in einem einheitlichen Gerichtsverfahren für (nahezu) alle EU-Staaten durchsetzen. Es ist nicht mehr nötig, gegen ein- und denselben Verletzer mehrere Verfahren in den verschiedenen Staaten anzustrengen, in denen Ihr EP-Patent gültig ist. Hierdurch werden sich geringere Kosten ergeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Mandanteninformation vom Februar 2013.

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