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Mandanteninformation / Dezember 2013

Novellierung des Patent- und des Geschmacksmustergesetzes

Sie wissen aus Ihrer Praxis, dass sich das deutsche Patenterteilungsverfahren vom europäischen in einigen Punkten sehr stark unterscheidet. Um diese Unterschiede zu reduzieren, sind vom deutschen Gesetzgeber aktuell Änderungen des deutschen Patentgesetzes beschlossen worden. Ferner wird die Akteneinsicht per Internet am Deutschen Patent- und Markenamt möglich werden. Die verfahrensrechtlichen Änderungen treten am 1. April 2014 in Kraft.

Auch das Geschmacksmusterrecht wurde reformiert. Das „Geschmacksmuster“ wird in „eingetragenes Design“ umbenannt und es wird ein Nichtigkeitsverfahren vor dem DPMA geschaffen. Diese Änderungen treten am 1. Januar 2014 in Kraft.

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