zur Übersicht

Mandanteninformation / Februar 2016

Neues EU-Markenrecht bringt zahlreiche Änderungen

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben im Dezember 2015 ein umfangreiches Reformpaket beschlossen, welches Auswirkungen sowohl auf das europäische als auch auf das nationale Markenrecht hat.

Die das nationale Markenrecht betreffende Richtlinie muss von den Mitgliedstaaten erst innerhalb der kommenden drei Jahre umgesetzt werden. Die Änderungen des europäischen Markenrechts treten dagegen bereits am 23. März 2016 in Kraft.

Ganzen Text als pdf herunterladen.