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Mandanteninformation / März 2014

Neue EPA-Gebühren

Ab 1. April 2014 erhöhen sich die Gebühren beim Europäischen Patentamt. Die größte Erhöhung erfährt die Beschwerdegebühr, die um 50% von EUR 1.240,00 auf EUR 1.860 steigen wird. Wir empfehlen deshalb, geplante Beschwerden noch vor Inkrafttreten der Gebührenerhöhung einzulegen.

Nach dem Wegfall der zeitlichen Beschränkungen für die Einreichung von Teilanmeldungen (siehe hierzu unsere Mandanteninformation vom November 2013) wird das EPA erstmals einen Zuschlag auf die Anmeldegebühr für Teilanmeldungen erheben, die auf einer früheren Teilanmeldung basieren. Der Zuschlag beträgt für eine Teilung zweiter Generation EUR 210,00, für eine Teilung dritter Generation EUR 420,00, für eine Teilung vierter Generation EUR 630,00 und für Teilungen ab der fünften Generation EUR 840,00. Für eine Teilung erster Generation wird nach wie vor kein Zuschlag erhoben.

Eine vollständige Übersicht der neuen Gebühren finden Sie hier.