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Mandanteninformation / Mai 2008

Durchsetzungsrichtlinie

Ein von Ihnen entwickeltes Produkt oder Verfahren wird von einem Wettbewerber kopiert, und Sie vermuten, dass er auch Ihr auf das Produkt oder Verfahren gerichtete Patent verletzt. Nur können Sie es nicht klar beweisen, da Sie nicht in den Betrieb des Verletzers hineinsehen können. Bei der bisherigen Rechtslage mussten Sie die Entscheidung treffen, ob Sie trotz fehlender Beweise das Risiko einer Verletzungsklage eingehen oder den Verletzer doch lieber gewähren lassen. Diese unbefriedigende Situation soll sich nun ändern.

Am 1. September 2008 treten das Gesetz zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums und die damit verbundenen Gesetzesänderungen in Kraft.

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