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Mandanteninformation / Juni 2016

Der Brexit – Konsequenzen für Ihre Schutzrechte?

Seit einigen Wochen steht es fest – die Briten haben sich mehrheitlich dazu entschlossen, aus der Europäischen Union auszutreten. Langfristig wird dies bedeuten, dass Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster ihre Wirkung im Vereinigten Königreich verlieren werden. Mit Schutzwirkung für das Vereinigte Königreich angemeldete oder dort validierte Patente sind vom Brexit nicht betroffen. 

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